Grundbuchauszug
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Als Eigentümer bekommen Sie ihn ohne Umwege.
Leitfaden für Eigentümer
Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum sich ein Verkauf verzögert oder ein Käufer abspringt. Hier steht, was Käufer und Banken sehen wollen, woher Sie es bekommen und womit Sie anfangen sollten.
Warum das über den Preis mitentscheidet
Der Interessent will kaufen, seine Bank will finanzieren, und dann fehlt der Grundriss. Solche Verzögerungen kosten Wochen, manchmal den Käufer. Denn kaum ein Kauf läuft ohne Finanzierung, und keine Bank sagt zu, bevor die Unterlagen vollständig auf dem Tisch liegen.
Vollständige Unterlagen wirken außerdem auf den Preis. Ein neues Dach oder eine sanierte Heizung sind bares Geld wert, aber nur, wenn Sie es mit Jahr und Rechnung belegen können. Und wer gut vorbereitet verkauft, signalisiert Käufern: Hier gibt es nichts zu verstecken.
Zum Durchklicken
Wählen Sie Ihre Objektart und haken Sie ab, was Sie schon haben.
Für Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus fragen Käufer und Banken diese Unterlagen an:
Bei Wohnungen kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu. Käufer und Banken lesen sie genau:
Beim Grundstück entscheidet das Baurecht über den Preis. Diese Punkte gehören auf den Tisch:
Der Pflicht-Kandidat
Beim Verkauf muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Er ist zehn Jahre gültig, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer nach Vertragsabschluss übergeben werden. Und schon die Anzeige braucht Pflichtangaben daraus: Art des Ausweises, Endenergiewert, Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden zusätzlich Baujahr und Effizienzklasse.
Deshalb gehört der Energieausweis an den Anfang Ihrer Vorbereitung: erst prüfen, ob einer vorliegt und noch gültig ist. Ohne ihn dürfen Sie nicht einmal korrekt inserieren.
Quellen: §§ 79, 80, 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG), Stand Juli 2026.
Wenn etwas fehlt
Fast alles lässt sich beschaffen. Je nach Stelle dauert das einige Tage bis Wochen, deshalb lohnt der frühe Start.
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Als Eigentümer bekommen Sie ihn ohne Umwege.
Beim Katasteramt. Je nach Stelle dauert die Bearbeitung einige Tage bis Wochen.
Über Energieberater oder andere ausstellungsberechtigte Fachleute nach GEG, falls keiner vorliegt oder der alte abgelaufen ist.
Bei der Hausverwaltung: Teilungserklärung, Abrechnungen, Protokolle, Wirtschaftsplan.
Für unsere Eigentümer übernehmen wir die Beschaffung, soweit wir dürfen. Sagen Sie uns, was da ist, den Rest klären wir.
Zum Mitnehmen
Dieser Beitrag ist die Kurzfassung. Der vollständige Leitfaden enthält alle Checklisten für Haus, Wohnung und Grundstück, die Bezugsquellen mit Gebühren und die Pflichten rund um den Energieausweis. Als PDF zum Abhaken.
Das steht drin:
4,91 von 5 Sternen bei 120 Bewertungen, ProvenExpert
Häufige Fragen
Die Grundausstattung: aktueller Grundbuchauszug, Grundriss mit Wohnflächenberechnung, Lageplan oder Flurkarte, ein gültiger Energieausweis und Nachweise zu Sanierungen mit Jahr und Rechnung. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Wirtschaftsplan dazu.
Zehn Jahre (§ 79 GEG). Beim Verkauf muss ein gültiger Ausweis vorliegen; liegt keiner vor, muss einer ausgestellt werden (§ 80 GEG).
Pflichtangaben daraus, ja (§ 87 GEG): die Art des Ausweises, der Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs, die wesentlichen Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden zusätzlich Baujahr und Energieeffizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt werden.
Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als eingetragener Eigentümer erhalten Sie ihn ohne weitere Begründung. Planen Sie je nach Stelle einige Tage bis Wochen Bearbeitungszeit ein.
Meist verzögert sich der Verkauf, denn Käufer zögern und Banken finanzieren nicht ohne vollständige Unterlagen. Fast alles lässt sich beschaffen: über Grundbuchamt, Katasteramt oder Hausverwaltung. Für unsere Eigentümer übernehmen wir die Beschaffung, soweit wir dürfen.
Führen Sie den Verkauf mit Auftrag über DREIZLER Immobilien durch, ist die Marktwertermittlung für Sie kostenfrei. Das Erstgespräch ist in jedem Fall unverbindlich.
Dieser Leitfaden informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: Juli 2026.
Unterlagen zusammenstellen, bewerten, vermarkten: Beim Verkauf über DREIZLER Immobilien läuft das über unseren Tisch. Das Erstgespräch ist unverbindlich, und mit Verkaufsauftrag ist die Marktwertermittlung für Sie kostenfrei.